Vertragsrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner regeln. Durch Verträge werden die Rechtsbeziehungen bei Kaufverträgen, Buchung einer Reise, Kreditgewährung und vielen weiteren Geschäften des täglichen Lebens und in der Wirtschaft zwischen den Parteien geregelt. Das Vertragsrecht ist daher ein zentraler Bereich unserer Rechtsordnung, wenn es um den Leistungsaustausch von Gütern und Dienstleistungen geht.
Ein besonderes Augenmerk sollte auf Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelegt werden, die gerne zum Bestandteil eines Vertrages gemacht werden. AGB bewirken, dass der Vertragsschluss durch vorformulierte Bestimmungen vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Es ist gleichgültig, ob die AGB einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden. In diesen Bestimmungen dürfen grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Die umfangreiche Rechtsprechung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt sowohl für Arbeitsverträge als auch für Mietverträge, Lieferverträge etc.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung von Verträgen und AGB. Wir überprüfen Vertragstexte, die unseren Mandanten von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden und kontrollieren, ob regelmäßig genutzten Verträge und AGB unserer Mandanten noch auf dem neusten Stand sind.
Das Arbeitsrecht unterliegt starken Veränderungen durch ständige Gesetzesänderungen oder durch eine umfangreiche einzelfallbezogene Rechtsprechung und teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche:
Individual-Arbeitsrecht: Es regelt die Rechtsbeziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber und seinen Kollegen. Es beschäftigt sich mit dem Zustandekommen und der Beendigung des Arbeitsvertrages und den Rechten und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien. Diese Beziehung wird weitgehend durch arbeitsrechtliche Gesetze, wie beispielsweise Kündigungsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz oder durch Tarifverträge bestimmt.
Kollektiv-Arbeitsrecht: Das kollektive Arbeitsrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), mit den Fragen, die beim Abschluss von Tarifverträgen auftreten sowie mit rechtlichen Fragen der innerbetrieblichen Mitbestimmung (Betriebsrat). Von Bedeutung sind u. a. das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitsförderungsgesetz und das Tarifvertragsgesetz.
Gerne unterstützen und begleiten wir unsere Mandanten bei allen Fragestellungen im Arbeitsrecht von der Erstellung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen bis hin zur Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht.
Das Gebrauchsmuster wird vielfach als das "kleine Patent" bezeichnet. Es schützt technische Erfindungen für maximal 10 Jahre. Die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Prüfung lediglich der formellen Voraussetzungen. Eine Prüfung der Schutzvoraussetzungen findet ansonsten nicht statt. Ob daher eine Erfindung tatsächlich schutzwürdig ist, kann sich daher manchmal erst im Verletzungsfall herausstellen.
In Zusammenarbeit mit Patentanwälten unterstützen wir im Vorfeld einer Anmeldung bei der Recherche, ob die Erfindung überhaupt schutzfähig ist, um aussichtlose Anmeldungen beim Amt zu vermeiden. Wichtig ist außerdem die Prüfung, ob die Erfindung eventuell gegen ältere Patente oder Gebrauchsmuster verstoßen könnte. Bei der Verletzung von Gebrauchsmustern werden wir gerichtlich und außergerichtlich für unsere Mandanten tätig.
Das für alle Designer und designorientierte Unternehmen wichtigste Schutzrecht ist das Designrecht (Geschmacksmuster). Es schützt die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils und gilt bis zu 25 Jahre ab Anmeldung. Das deutsche Designrecht wird beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beantragt, für die EU beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante.
Es wird lediglich unter Prüfung der formellen Voraussetzung eingetragen. Eine Prüfung der materiellen Voraussetzung, nämlich der Neuheit und Eigenart, findet nicht statt. Es ist deshalb ratsam, vor der Anmeldung selbst eine Recherche durchzuführen, ob das anzumeldende Produkt bereits identisch oder ähnlich existiert.
Neben dem eingetragenen Schutzrecht existiert auch das sogenannte nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster. Dies gilt innerhalb der EU für 3 Jahre ab erstmaliger Veröffentlichung.
Wir übernehmen die weltweite Anmeldung von Designs und können hier auf unser ausgezeichnetes Partnernetzwerk zurückgreifen.
Selbstverständlich übernehmen wir gerichtlich und außergerichtlich die Verteidigung der Designrechte schnell wieder vom Markt verschwinden.
Zur Verhinderung, dass Nachahmungen in den europäischen Markt gelangen, arbeiten wir zudem mit dem Zoll zusammen.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch, sollten sie dem berechtigten oder unberechtigten Vorwurf einer Designverletzung ausgesetzt werden und finden pragmatischen Lösungen.
Viele unserer Mandanten werden von uns bereits bei der Entwicklung neuer Produkte beraten und parallele Recherchen verhindern ggf. schutzrechtsverletzende Entwicklungen.
Wir helfen beim Aufbau eines sinnvollen und starken Schutzrechtsportfolios und kümmern uns um dessen Verwaltung (z.B. Verlängerungen, Lizenzverträge), so dass unsere Mandanten sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Marken sind Kennzeichen, die dazu dienen, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von demjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Neben den klassischen Wort- und Bildmarken können unter anderem auch Hörmarken, Farbmarken, Geruchsmarken oder dreidimensionale Marken eingetragen werden.
Marken sind frei lizenzierbar und übertragbar und gelten – sofern sie alle 10 Jahre verlängert werden – unbegrenzt fort. Sie sind daher ein begehrtes Wirtschaftsgut, dessen Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Mit einer eingetragenen Marke können Sie sich gegen Nachahmer zur Wehr setzen und absichern, dass Ihnen niemand mit der Anmeldung einer ähnlichen Marke den Marktzugang erschwert.
Markenschutz entsteht durch Anmeldung einer Marke, zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder durch Benutzung und Verkehrsgeltung.
Wir beraten bei der Anmeldung von Marken, insbesondere der Auswahl sinnvoller Markenformen und der Erstellung eines passenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie der Recherche verfügbarer Marken, um Kollisionen mit anderen Marken zu vermeiden.
Selbstverständlich verteidigen wir die Marken gegen Nachahmer, gerichtlich und außergerichtlich. Um schnell gegen einen Nachahmer vorzugehen beantragen wir für unsere Mandanten in kürzester Zeit einstweilige Verfügungen bei Gericht.
Zur Lösung bereits bestehender Konflikte oder zur vorausschauenden Vermeidung von Konflikten mit anderen Markeninhabern erstellen wir u.a., Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträge.
Viele Menschen haben einen Mietvertrag abgeschlossen, sei es für die Wohnung, die Garage, oder das Büro.
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten zwischen Mietern und Vermietern. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag. Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder zum Nachteil des Mieters von Schutzvorschriften abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Entscheidend ist häufig die umfassende Rechtsprechung in Bezug auf Schönheitsreparaturen, Mietminderung, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen sowie die Kündigung des Mietvertrages.
Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der Geltendmachung von ausstehenden Mietzahlungen als auch bei der Rückforderung der Kaution. Sollte es zu einem Mangel im Mietobjekt kommen, finden wir gemeinsam mit unseren Mandanten eine Lösung hinsichtlich der möglichen Mietminderung.
Das Patent schützt u.a. technische Erfindungen und Verfahren. Eine Erfindung ist somit etwas geistiges, eine technische Idee, die der Erfinder in einer Sache oder durch ein Verfahren präsentiert hat. Eine Erfindung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Erteilung anzumelden. Für den Patentschutz muss eine Erfindung neu und gewerblich anwendbar sein und auf einem erfinderischen Schritt beruhen. Der Patentschutz kann nach deutschem Recht bis zu 20 Jahre betragen.
Neben einer Anmeldung beim DPMA ist eine Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) möglich. Anders jedoch als das Bezeichnung vermuten lässt ist das europäisches kein solches, sondern ist ein Bündle nationaler (auch nicht europäischer) Patente.
Ende 2022 die Einführung des Einheitspatents erwartet, für einen einheitlichen technischen Schutz in allen EU-Mitgliedsstatten.
Wir unterstützen unsere Mandanten in Zusammenarbeit mit Patentanwälten bei Recherchen zur Schutzfähigkeit der Erfindungen sowie bei der Absicherung, um zu vermeiden, dass die Entwicklung ggf. gegen Patentrechte oder Gebrauchsmuster Dritter verstößt. Wir helfen bei der Anmeldung von Patenten bei den Ämtern und unterstützen während der verschiedenen Stufen des Eintragungsprozesses.
Selbstverständlich verteidigen wir auch die Patente gegen Nachahmer -gerichtlich und außergerichtlich und suchen nach Lösungen, wird unseren Mandanten gegenüber der Vorwurf einer Patentverletzung geltend gemacht.
Urheberrechtlichen Schutz genießen sogenannte Werke der Literatur, Wissenschaft und/oder Kunst. Hierzu zählen jedoch nicht nur die gemeinhin von allen als urheberrechtsfähig verstanden Gemälde, Plastiken, Musik- und/oder Theaterstücke, sondern auch beispielsweise eine Werbegrafik, Fotografien oder ein besonders eigentümliches Möbelstück sowie Computerprogramme. Auch sonstige Konsum- oder Industriegüter können unter bestimmten Umständen urheberrechtsfähig sein. Das Urheberrecht entsteht Kraft Schöpfung, sobald also die ursprüngliche Idee in einem entsprechenden Werk verkörpert wurde. Hierfür ist keine Eintragung bei einem Amt nötig. Entsprechend schwierig kann dadurch aber manchmal der Nachweis des eigenen Urheberrechts sein.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Verteidigung ihrer Urheberrechte sowie bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen über die Vermarktung des Urheberrechts, z.B. Lizenzverträge.
Mit diesem Rechtsgebiet wird jeder Verkehrsteilnehmer - sei es als Auto-, Fahrradfahrer oder Fußgänger, altersunabhängig täglich konfrontiert.
Im Verkehrszivilrecht geht es in der Regel um die Durchsetzung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Auch bei klarer Haftungslage werden häufig durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ansprüche, wie Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Kostenpauschale usw. nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt. Insbesondere die Geltendmachung von Schmerzensgeld unterliegt einer starken einzelfallbezogenen Rechtsprechung.
Das Verkehrsrecht enthält Vorschriften, die sich auf die Rechte und Pflichten der Teilnehmer am Straßenverkehr und die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrzeugen beziehen. Schwerpunkt bildet das Bußgeld- oder Strafverfahren nach einem Verkehrsverstoß.
Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und vor Gericht und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und berücksichtigen insbesondere bei einer Schmerzensgeldforderung auch einen Haushaltsführungsschaden.
Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Dabei kann eine Vielzahl von wettbewerblichem Handeln Konflikte heraufbeschwören. Betroffen ist jeder im geschäftlichen Verkehr Handelnde. Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen können etwa bei Irreführung von Preisangaben oder Werbeaussagen, übertriebenem Anlocken von Kunden oder vergleichender Werbung liegen. Probleme können sich auch bei der unerlaubten Zusendung von Werbung ergeben. Marktteilnehmer können sich über das Wettbewerbsrecht auch gegen Nachahmungen ihrer Produkte schützen, wenn dadurch Abnehmer getäuscht oder der gute Ruf der eigenen Leistungen ausgenutzt wird.
Zentrales Gesetzt ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG. Aber auch in zahlreichen anderen Gesetzen gibt es Bestimmungen, deren Verletzung zu einer unlauteren und damit unzulässigen geschäftlichen Handlung führen kann.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht hat meist eine Abmahnung und Schadensersatz zur Folge. Neben der Möglichkeit von Verbänden, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht geltend zu machen, obliegt es den Marktteilnehmern selbst, zu beobachten, ob Mitbewerber sich einen Wettbewerbsvorteil durch den Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen schaffen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Prüfung von Wettbewerbsverstößen und helfen Unternehmensprozesse zu optimieren, um bereits im Vorfeld eigene Verstöße gegen Wettbewerbsrecht zu verhindern.